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   FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 3038/05 B, 12 K 3039/05 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24873
FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 3038/05 B, 12 K 3039/05 B (https://dejure.org/2008,24873)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.06.2008 - 12 K 3038/05 B, 12 K 3039/05 B (https://dejure.org/2008,24873)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 12 K 3038/05 B, 12 K 3039/05 B (https://dejure.org/2008,24873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes; Zulässigkeit einer Klage bei Korrekturen des Finanzamtes im Umsatzsteuerbescheid i.S.d. klägerischen Einspruchs; Ausgestaltung uneinbringlicher und ...

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1; ; AO § 233a; ; HGB § 253 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Zinsbescheids; Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Forderungsabschreibung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Zinsbescheids - Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Forderungsabschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.08.2003 - I R 49/02

    Wertberichtigung einer Forderung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 3038/05
    Zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, uneinbringliche Forderungen sind abzuschreiben (Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 20. August 2003 - I R 49/02, Bundessteuerblatt - BStBl. - II, 2003, 941).
  • FG Niedersachsen, 09.12.2004 - 11 K 388/03

    Aktivierung einer Forderung bei buchführenden Gewerbetreibenden nach den

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 3038/05
    Der Steuerpflichtige muss belegen, dass seine Teilwertschätzung bzw. die Ausbuchung einer Forderung eine objektive betriebliche Grundlage hat, worüber sich das Finanzamt ein eigenes Urteil bilden können muss (vgl. FG München, Urteil vom 26. September 2006 - 13 K 3004/04, EFG 2007, 173; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 09. Dezember 2004 - 11 K 388/03, EFG 2005, 1102 m.w.N.).
  • FG München, 26.09.2006 - 13 K 3004/04

    Einzelwertberichtigung einer Forderung; Keine Ansparrücklage für verpachteten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 3038/05
    Der Steuerpflichtige muss belegen, dass seine Teilwertschätzung bzw. die Ausbuchung einer Forderung eine objektive betriebliche Grundlage hat, worüber sich das Finanzamt ein eigenes Urteil bilden können muss (vgl. FG München, Urteil vom 26. September 2006 - 13 K 3004/04, EFG 2007, 173; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 09. Dezember 2004 - 11 K 388/03, EFG 2005, 1102 m.w.N.).
  • FG Bremen, 11.10.2004 - 2 V 311/03

    Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung bei vermuteten Scheingeschäften;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 3038/05
    In Konsequenz dessen ist eine Klage wegen der Zinsfestsetzungen unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen der Steuerbescheide (hier: Umsatzsteuer) wendet (ebenso FG Bremen, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 2 V 311/03, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 654; Hessisches FG, Beschluss vom 20. Juni 2000 - 6 V 6399/98, [...], jeweils für den einstweiligen Rechtsschutz).
  • FG Hessen, 20.06.2000 - 6 V 6399/98

    Vorsteuer; Bautrupp; Leistungsempfänger; Subunternehmer; Kolonnenschieber;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 3038/05
    In Konsequenz dessen ist eine Klage wegen der Zinsfestsetzungen unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen der Steuerbescheide (hier: Umsatzsteuer) wendet (ebenso FG Bremen, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 2 V 311/03, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 654; Hessisches FG, Beschluss vom 20. Juni 2000 - 6 V 6399/98, [...], jeweils für den einstweiligen Rechtsschutz).
  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 101/05

    Abfindung aufgrund Betriebsvereinbarung: Zufluss des zweiten Teils einer

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Klage gegen einen Folgebescheid jedoch auch dann, wenn mit ihr keine eigenständigen Einwendungen gegen den Folgebescheid geltend gemacht werden, nicht allein deshalb wegen §§ 42 FGO, 351 Abs. 2 AO unzulässig (vgl. BFH, Urteil vom 09.11.2005 I R 10/05, BFH/NV 2006, 750, a.A. von Groll in Gräber, FGO, 6. Aufl. 2006, § 42 Rz 35 ff. mit zahlreichen Nachweisen aus der BFH-Rechtsprechung, a.A. konkret zum Zinsbescheid auch FG Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2008 12 K 3038/05 B, 12 K 3039/05 B, [...]).
  • FG Münster, 15.09.2020 - 15 K 827/18

    Umsatzsteuer - Wie sind Vorsteuern aus der Vergütung des Insolvenzverwalters und

    In Konsequenz dessen ist eine Klage wegen der Zinsfestsetzungen unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren - wie im Streitfall - allein gegen die Besteuerungsgrundlagen der Steuerbescheide (hier: Umsatzsteuer) wendet (ebenso FG Bremen, Beschluss vom 11.10.2004 2 V 311/03, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 654; Hessisches FG, Beschluss vom 20.6.2000 6 V 6399/98, juris, jeweils für den einstweiligen Rechtsschutz und FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.6.2008 12 K 3038/05 B, juris, zum Klageverfahren).
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 3034/07

    Keine Anwendung der Abwanderungsregelung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz bei

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Klage gegen einen Folgebescheid jedoch auch dann, wenn mit ihr keine eigenständigen Einwendungen gegen den Folgebescheid geltend gemacht werden, nicht allein deshalb wegen §§ 42 Finanzgerichtsordnung ( FGO ), 351 Abs. 2 AO unzulässig (BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 10/05, BFH/NV 2006, 750 , a.A. von Groll in Gräber, FGO , 6. Aufl. 2006, § 42 Rz 35 ff. mit weiteren Nachweisen aus der allerdings nicht einheitlichen BFH-Rechtsprechung, a.A. auch FG Hamburg, Urteil vom 6. Juni 2008 5 K 24/07, juris und Sächsisches FG, Urteil vom 9. September 2008 3 K 1996/06, EFG 2009, 65 sowie zum Zinsbescheid auch FG Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2008 12 K 3038/05 B, 12 K 3039/05 B, juris).
  • FG Köln, 30.11.2016 - 10 K 3427/15

    Anerkennung von Aufwendungen für Fremdleistungen eines Unternehmens und der

    Er muss darlegen und belegen, dass es für die vollständige Abschreibung einer Forderung eine objektive Grundlage gibt (vgl. z.B. FG Berlin-Brandenburg v. 11.06.2008 - 12 K 3038/05 B, juris).
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